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AGB Zauberer Manolo - Zauberer Manolo - Feuer Licht Magie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Zauberer Manolo“
(gültig ab Januar 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Zauberer Manolo“

   
(gültig ab Januar 2017)

Grundlage eines jeden Vertrages (dies gilt auch für mündlich geschlossene) sind die folgenden AGB:

Diese Regelungen gelten im Streitfalle, was nicht bedeutet, dass von beiden Seiten nach eigenem Ermessen nicht ein Entgegenkommen stattfinden kann oder andere Lösungen bei Problemen gefunden werden können.

1. Gage
Die Gage wird bezahlt- wenn nicht anders geregelt - bei Firmenveranstaltungen Überweisung nach Rechnungsstellung, bei privaten Veranstaltungen in bar nach dem Auftritt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Der Künstler behält sich bei Zahlungsverzögerung vor, Zinsen in einem marktüblichen Rahmen zu berechnen.

2. Programm
Die Programmgestaltung obliegt grundsätzlich dem Künstler. Wünsche des Auftraggebers / Veranstalters können jedoch berücksichtigt werden. Angaben zu Dauer und Ausgestaltung der Programme werden im Vorfeld besprochen. „Zauberer Manolo“ hat  sicherzustellen, dass die Aufführung nicht gegen gesetzlichen Regelungen, Verleumdungen und relevanten Beleidigungen verstößt.
        
3. Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzung
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten, über die vereinbarte Zeit hinausschieben, kann ein Aufschlag von 20% auf die Gage erfolgen. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so wird die Zahlung des Honorars ohne Auftritt fällig. Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko.

Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat ("höhere Gewalt", z.B. Krankheit, Unbefahrbarkeit der Straßen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motorschaden, etc.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

4. Rundfunk- Fernseh- und Studiotermine
Bei kurzfristigen Fernseh-, Rundfunk- und Studioterminen des Künstlers werden die Geschäftspartner aus diesem Vertrag befreit. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Künstler zu einer Ersatzveranstaltung entsprechend diesem Vertrag, wobei der Ersatztermin nur in beiderseitigem Einvernehmen fixiert werden kann.

5. Gema- Gebühren
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber/ Veranstalter.

6. Bilder und Video
Der Auftraggeber/Veranstalter und andere Personen dürfen von der Darbietung, aus rechtlichen Gründen, nur mit vorheriger Zustimmung des Künstlers, Aufzeichnungen wie z.B. Video, Film und DVD anfertigen. Foto für private bzw. betriebsinterne Zwecke sind erlaubt. Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt allein bei „Zauberer Manolo“.
Zauberer Manolo“ ist berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von SEINEM EIGENEN PROGRAMM aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

    7. Catering
    Der Auftraggeber/Veranstalter sorgt dafür, dass Getränke und bei Aufenthaltszeiten (incl. An- und Abfahrt) über vier Stunden ein kleiner Imbiss und bei über sechs Stunden ein warme Mahlzeit für die Künstler kostenlos zu Verfügung steht.

    8. Pausen
Bei z.b. Walk-Acts auf Stelzen, muß um Stürze zu vermeiden, Pause gemacht werden. Die Pausenzeit beträgt ca. 10% von der Auftrittszeit

9. Feuershow
Vom Auftraggeber/ Veranstalter ist eine Person vor, während und nach der Feuershow zur Betreuung der Zuschauer zu stellen. Falls sich einzelne Zuschauer unvernünftig verhalten, kann der Künstler die Feuershow unterbrechen und der Veranstalter muss diese Personen vom Auftrittsort entfernen. Falls dieses nicht möglich ist, kann der Künstler die Show abbrechen und die Gage in vollem Umfang berechnen.

    10. Betriebshaftpflicht
Zauberer Manolo“ bestätigt das er eine Betriebshaftpflicht mit der Schadenssumme von mindestens 1Mil. Euro besitzt.

11. Flyer
Zauberer Manolo verwendet Flyer, die er zu Werbezwecken am Auftrittsort verteilen darf.

12. Erfüllung des Vertrages
Die Erfüllung des Gastspielvertrags erfolgt durch Manfred Stark oder durch seine Mitarbeiter.

    13. Auftragsbestätigung
Mündliche abgeschlossene Verträge und Auftrittsbestätigungen per E-Mail sind gültige Verträge.

13. Stornierung
Leider müssen wir Ihnen, weil wir Ihren Termin fest reservieren und zu dieser Zeit keinen Auftritt mehr annehmen, Ausfallgebühren berechnen. Bei besonderen Fällen kann die Ausfallgebühr als Gutschein verwendet werden. Das Ausstellen und die Gültigkeit des Gutschein unterliegt alleinig „Zauberer Manolo“.
Bei  Stornierung des Vertrags/ mündlichen Vertrags werden mind. 50€ oder folgende Gebühren fällig:
30- 90 Tage vor Auftrittsdatum: 50% der Gage
10- 29 Tage vor Auftrittsdatum: 60% der Gage
1- 9 Tage vor Auftrittsdatum: 75% der Gage
Am Tag des Auftrittsdatums: 100% der Gage

14. Salvatorische Klausel

Beide Parteien erklären sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/mündlich geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.

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